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Im Lebensmittelgesetz ist ein Nahrungsergänzungsmittel ein Lebensmittel, dessen Zweck es ist, die normale Nahrung zu ergänzen und das eine konzentrierte Quelle menschlicher Nährstoffe und anderer Stoffe mit ernährungsphysiologischer oder physiologischer Wirkung darstellt. Ein Nahrungsergänzungsmittel ist kein Arzneimittel , es wird...
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